1. Allgemeines
Besten Dank für Ihr Interesse an unseren Programmen. Mit der Entgegennahme Ihrer Buchung an einer Verkaufsstelle von Trekking Team AG oder Trekking Team Ticino Sagl (nachfolgend «Veranstalter» genannt) kommt zwischen Ihnen und dem Veranstalter ein Vertrag zustande. Wir bitten Sie deshalb, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen.

2. Anmeldung/Vertragsabschluss
Die Anmeldung kann schriftlich, elektronisch, telefonisch oder persönlich, direkt beim Veranstalter oder einer von ihm anerkannten Buchungsstelle erfolgen. Mit der Bestätigung Ihrer Anmeldung kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Veranstalter zustande. Ab diesem Zeitpunkt werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für Sie und den Veranstalter wirksam. Sie anerkennen durch Ihre Anmeldung diese allgemeinen Geschäftsbestimmungen als Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und dem Veranstalter.

3. Vertragsgegenstand
Der Veranstalter verpflichtet sich, die Leistungen gemäss der Ausschreibung und/oder der Auftragsbestätigung zu erbringen. Spezielle Wünsche können nach Absprache mit dem Veranstalter berücksichtigt werden. Allfällige Mehrkosten werden vom Kunden getragen.

4. Preise
Die Preise für die Aktivitäten ersehen Sie aus der aktuellen Trekking Team Preisliste. Sie sind in Schweizer Franken angegeben. Preisänderungen werden ausdrücklich vorbehalten.

5. Zahlungsbedingungen
Der Gesamtbetrag gem. Buchungsbestätigung/Rechnung ist in der Regel vor Beginn der Aktivität zu leisten; anderslautende Zahlungsbedingung werden auf der jeweiligen Rechnung vermerkt. Spezialfälle mit anderen Bedingungen sind Gross-Events, bei welchen mit der Anmeldung eine Anzahlung von mind. 50% in Rechnung gestellt wird.
Werden die Zahlungen nicht rechtzeitig geleistet, so ist der Veranstalter berechtigt, die Leistungen zurückzuhalten oder den Vertrag aufzulösen. Allfällige Annullierungskosten werden gemäss Ziffer 6 eingefordert.
Gutscheine sind zu 100% im Voraus zu bezahlen und werden nach Zahlungseingang zugestellt. Gutscheine können nicht zurückgegeben werden.

6. Annullation oder Änderung der Buchung durch den Kunden
Eine Annullierung/Änderung durch den Kunden vor Aktivitätsbeginn ist mittels eingeschriebenem Brief unter Angabe des Grundes mitzuteilen. Bei jeder Annullierung/Verschiebung/Änderung wird dem Kunden folgender Anteil der Gesamtkosten gem. Buchungsbestätigung in Rechnung gestellt:

Einzelpersonen/Gruppen bis 9 Personen:          Gruppen ab 10 Personen (sofern nicht anders vereinbart*):
bis 30 Tage vor Aktivitätsbeginn sFr. 150.–         bis 60 Tage vor Aktivitätsbeginn sFr. 150.–
29 – 20 Tage vor Aktivitätsbeginn 20%                59 – 30 Tage vor Aktivitätsbeginn 30%
19 – 14 Tag vor Aktivitätsbeginn 50%                  29 – 10 Tag vor Aktivitätsbeginn 60%
13 – 1 Tag vor Aktivitätsbeginn 80%                     9 – 0 Tage vor Aktivitätsbeginn 100%
Am Tag des Aktivitätsbeginns 100%
* Für Gross-Events können spezielle Annullierungs-/Änderungsbedingungen vereinbart werden.

Bei Bungy Jumps für Einzelpersonen oder Gruppen bis max. 4 Personen kommen die folgenden Annullierungsbedingungen zu Anwendung (für Gruppen ab 5 Personen gelten die oben erwähnten Annullierungsbedingungen):
– bis 7 Tage vor dem Sprung – Verschiebung kostenlos; Annullierung/Rückerstattung unter Abzug allfälliger Kreditkartengebühren
– ab 6 Tage vor dem Sprung bis zum Tag des Sprungs: 100% der Gesamtkosten gem. Buchungsbestätigung.

Wenn der Kunde zur Aktivität nicht erscheint oder diese wegen zu spätem Eintreffen nicht durchgeführt werden kann, bezahlt er 100% des Preises. Mehrkosten, welche durch Verschiebungen oder zu spätem Eintreffen des Kunden entstehen, gehen zu seinen Lasten. Tritt der Kunde eine Aktivität erst nach deren Beginn an, bzw. verlässt er sie vor ihrem Ende, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

7. Annullation oder Änderung der Aktivität durch den Veranstalter
Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Veranstalter die Aktivität kurzfristig annullieren. Will der Kunde auf keine der ihm angebotenen Ersatzaktivitäten umbuchen, werden die geleisteten Zahlungen abzüglich der schon beanspruchten Leistungen zurückerstattet.
Die Aktivität kann vom Veranstalter abgesagt oder geändert werden, wenn Teilnehmer durch ihre Handlungen und Unterlassungen berechtigten Anlass dazu geben. In diesem Fall treten die Bestimmungen der Annullationskosten gemäss Ziffer 6 in Kraft.
Wird die Aktivität infolge höherer Gewalt, Wetter- und Naturverhältnissen, behördlichen Massnahmen oder Sicherheitsrisiken gefährdet oder verunmöglicht, kann der Veranstalter die Aktivität absagen oder vorzeitig abbrechen. Der bezahlte Preis wird abzüglich der vom Veranstalter bereits gemachten Aufwendungen zurückerstattet.
Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. Der Veranstalter bemüht sich, eine möglichst gleichwertige Ersatzleistung anzubieten. Der Veranstalter kann die Aktivität oder einzelne vereinbarte Leistungen ändern, wenn es unvorhergesehene Umstände (höhere Gewalt, Naturverhältnisse etc.) erfordern.

8. Abbruch der Aktivität durch den Kunden
Wird eine Aktivität vom Kunden vorzeitig abgebrochen oder verlassen, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung. Allfällige Zusatzkosten trägt der Kunde.

9. Teilnahmebedingungen
Bei den meisten Aktivitäten ist eine gute Gesundheit Voraussetzung. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Veranstalter über allfällige gesundheitliche Probleme in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme an einer Aktivität unter Drogen- und Alkoholeinfluss, unter Psychopharmaka oder dergleichen ist nicht erlaubt.
Es ist die Pflicht des Kunden, sich an die Teilnahmebedingungen zu halten und die Weisungen des Veranstalters, der Führer und Hilfspersonen strikte zu befolgen. Bei Missachtung kann der Teilnehmer von der Aktivität ausgeschlossen werden. Bei Ausschluss vor Beginn der Aktivität gelten die Annullationsbestimmungen. Erfolgt der Ausschluss nach Beginn der Aktivität, hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung.

9.1 Teilnahmebedingungen Bungy Jumping
Bei Minderjährigen ist die Unterschrift der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters notwendig. Der Veranstalter entscheidet über die Durchführbarkeit der Bungy Sprünge. Kann ein Sprung aufgrund der Witterungsverhältnisse nicht durchgeführt werden, kann der Teilnehmer seinen Sprung zu einem späteren Zeitpunkt absolvieren. Verzichtet er darauf, wird ihm die Sprunggebühr zurückerstattet. Weitere Forderungen sind ausgeschlossen.
Der Teilnehmer hat nach der Sprungfreigabe durch den Veranstalter maximal drei Minuten Zeit, seinen Sprung zu absolvieren. Nach dieser Zeit verfällt die Sprungberechtigung. Der Teilnehmer hat in diesem Fall kein Anrecht auf Rückerstattung.
Folgende Gesundheitszustände schliessen eine Teilnahme aus: Schwangerschaft, Epilepsie, Herzbeschwerden, Bluthochdruck, Schäden am Bewegungsapparat, erst vor kurzem vorgenommene Augenoperationen, Augenüberdruck, chronische Ohrenkrankheiten mit Gleichgewichtsstörungen. Gewichtslimiten:
Centovalli (Eisenbahnbrücke): 40-160 kg
Verzasca (Staudamm): 45-110 kg.

10. Versicherung
Der Teilnehmer ist durch den Veranstalter nicht versichert. Er muss selbständig eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung abgeschlossen haben. Eine Annullationskostenversicherung ist empfehlenswert. 

10.1 Versicherung Hölloch
Für Hölloch Tages- oder Mehrtages-Expeditionen empfehlen wir ausserdem die Mitgliedschaft in einer anerkannten Schweizer Rettungsorganisation (z.B. REGA) oder den Abschluss einer speziellen Bergungsversicherung. Auch durch die fachkundige und sichere Durchführung der Aktivitäten können Unfälle nicht ausgeschlossen werden. Der Veranstalter kann dafür keine Haftung übernehmen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

11. Haftung
Der Veranstalter verpflichtet sich seinen Kunden gegenüber, die Aktivitäten gewissenhaft und fachlich einwandfrei vorzubereiten und durchzuführen. Der Veranstalter vergütet den Ausfall vereinbarter Leistungen soweit es vor Ort nicht möglich war, eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten. Die Haftung bleibt in jedem Fall auf den unmittelbaren Schaden begrenzt.
Sollte es aus sicherheitsrelevanten Gründen zu Verzögerungen/Verspätungen/Verlängerungen eines Programmes kommen, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Schadenersatz für nicht erreichte ÖV-Verbindungen, verspätete Heimkehr, verpasste Termine und Forderungen von Dritten, Lohn- und Ferienausfall und dergleichen.
Der Veranstalter lehnt jede Haftung ab für Schädigungen und Nachteile jeder Art, die auf kein oder leichtes Verschulden des Veranstalters oder der Hilfspersonen zurückzuführen sind.
Für Handlungen des Aktivitätsleiters haftet der Veranstalter nur, wenn dieser in Verrichtung seiner Aktivitätsleitertätigkeit schuldhaft handelt.
Von der Haftung ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden verursacht durch höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, Streiks, Epidemien, Naturkatastrophen und behördliche Anordnungen.
Überträgt der Veranstalter die Ausführung berechtigterweise auf einen Dritten, so kann aus dieser Vermittlertätigkeit keine Haftung für Vertragserfüllung, Unfälle, Verspätung, Verluste oder andere Unregelmässigkeiten übernommen werden.
Werden die Weisungen des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen nicht befolgt, entfällt jegliche Haftung seitens des Veranstalters.

12. Beanstandungen
Allfällig erlittene Schäden oder Beanstandungen sind dem verantwortlichen Aktivitätsleiter sofort schriftlich bekanntzugeben und müssen von diesem bestätigt werden. Kein Leiter ist jedoch befugt, im Namen des Veranstalters Forderungen anzuerkennen. Im Rahmen des Programms und der Möglichkeiten werden die Leiter bemüht sein, Abhilfe zu schaffen.
Schadenersatzansprüche müssen innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung der Aktivität schriftlich, mittels eingeschriebenem Brief, beim Veranstalter eingehen. Die Bestätigung des Aktivitätsleiters sowie allfällige Beweismittel sind beizulegen. Bei verspäteter Einreichung oder zu später Beanstandung während der Aktivität verfallen sämtliche Ansprüche.

13. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Zwischen dem Kunden und dem Veranstalter ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Der ausschliessliche Gerichtsstand, für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten, ist Weggis (Trekking Team AG), resp Locarno (Trekking Team Sagl).

14. Veranstalter
Trekking Team AG, Lützelaustrasse 48, 6353 Weggis (Schweiz) sowie Trekking Team Ticino Sagl, Vigna Nuova 21, 6652 Tegna (Schweiz)
Büro Weggis: Tel. +41 41 390 40 40; info@trekking.ch
Büro Tessin: Tel. +41 91 780 78 00; tessin@trekking.ch
www.trekking.ch

Bankverbindung: Crédit Suisse, 8070 Zürich
Konto Nr.: 121841-91
Inhaber: Trekking Team AG, Weggis
IBAN: CH75 0483 5012 1841 9100 0
BIC/SWIFT: CRESCHZZ80A
Postkonto: 80-500-4